
Arbeitsrecht und Gesetze
Gesetzlich geregeltes Arbeitsrecht für in Irland arbeitende Ausländer
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Rechte am Arbeitsplatz.
Wir übernehmen keine Haftung für Unvollständigkeit + Rechtsgültigkeit.
Weitere Informationen und Beschwerdeformulare in Bezug aus das Arbeitsrecht erhalten Sie bei dem zuständigen Ministerium (Employment rights information unit).
Department of Enterprise, Trade and Employment
Davitt House, Adelaide Road, Dublin 2
Tel.: (01) 631 3131. Fax: (01) 631 3329
Spartarif: 1890 201 615
Website: www.entemp.ie
E-Mail: erinfo@entemp.ie
Auf folgendes ist insbesondere zu achten:
Personalvermittlungsagenturen müssen nach irischen Recht eine Lizenz besitzen. Sie dürfen keine Gebühr lediglich für die Suche nach einem Arbeitsplatz für eine andere Person verlangen. Die Ausweisung aus Irland oder die Verhaftung durch die Polizei darf nicht vom Arbeitgeber erfolgen. Vorraussetzung sind gesetzliche Bestimmungen.
Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen werden ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Die in den "Terms of employment" enthaltenen gesetzlichen Bestimmungen dürfen in keiner Vereinbarung gebrochen werden. Die wichtigsten Konditionen ihres Arbeitsverhältnisses müssen Ihnen von ihrem Arbeitgeber innerhalb der ersten beiden Beschäftigungsmonate schriftlich zugesandt werden.
Hierzu gehören:
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Arbeitsplatz
Stellenbezeichnung / Art der Arbeit
Datum des Beschäftigungsbeginns
bei vorübergehender Beschäftigung die voraussichtliche Dauer der Anstellung bei einem Zeitvertrag das Ende des Vertrags Vergütungsrate [und der Bezugszeitraum zum Zweck der Erfüllung der Vorschriften des Gesetzes über die Mindestlohnrate]
die Zahlungsperiode (die Intervalle, in denen Sie bezahlt werden)
die Anzahl der Arbeitsstunden (einschl. Überstunden)
Anspruch auf Pausen
Bezahlte Urlaubstage
Vorkehrungen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind Renten und Rentenversicherung Kündigungsfristen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einhalten müssen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden Hinweis auf Tarifvereinbarungen mit Auswirkung auf Ihren Arbeitsvertrag Anspruch des Arbeitnehmers auf eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den durchschnittlichen Stundenlohn für einen bestimmten Zahlungszeitraum innerhalb der vergangenen 12 Monate (Minimum Wage Act – Gesetz über den Mindestlohn, 2000)
Vergütung/ Mindestlohn
Ein Mindestlohn von 7 Euro stehen einem erwachsenen, erfahrenen Arbeiter laut "Gesetz über den Mindestlohn 2000" zu.
Als erfahrener, erwachsener Arbeitnehmer gilt, wer mindestens 2 Jahre ab dem 18. Lebensjahr in einem Beschäftigungsverhältniss tätig war.
Geringere Raten sind für andere Arbeitnehmerkategorien angelegt.
Anrechenbar für den Mindestlohnanspruch ist jedes Arbeitsverhältnis ab dem 18. Lebensjahr (nicht erforderlich: gleicher Arbeitgeber, gleiche Branche, gleiches Land).
Im ersten Jahr einer Beschäftigung ab dem 18. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf 5,60 Euro/ Stunde.
Im zweiten Jahr einer Beschäftigung besteht nach dem Datum der Erst- beschäftigung ein Anspruch auf 6,30 Euro/ Stunde. Die Mindestlohnrate erhöht sich mit der Zeit der Beschäftigung. Einzelheiten können Sie bei der Arbeitsrechtsinformationsstelle erhalten.
Auf Rechtsschutz-Rechtsschutzversicherung.com erhalten Sie mehr Informationen zu diesem Bereich.
Arbeitszeit/ Ruhezeiten/ Pausen
Folgende Punkte sind durch das "Gesetz über die Regelung der Arbeitszeit" von 1997 (Organisation of working time act,´97) festgelegt. Die durchschnittliche Arbeits-Woche beträgt 48 Stunden, gerechnet über meist 4, aber auch 6 oder 12 Monate.
Dem Arbeitnehmer stehen alle 24 Stunden mindestens 11 Stunden Ruhezeit in Folge zu. So wie eine Ruheperiode von 24 Stunden, der eine 11 stündige Ruhezeit vorausgeht. Pausenzeiten während der Arbeitszeit steht dem Arbeitnehmer nach 4,5 Stunden (15 Minuten Pause) und nach 6 Stunden (30 Minuten Pause), in der die erste Pause darin enthalten sein kann, zu.
In der Arbeitszeit von 11:30 Uhr bis 14:30 Uhr steht einem Angestellten eine einstündige, durchgehende Pause zu.
Wer auf einem Sonntag einer Beschäftigung nachkommt, hat das Recht auf zusätzliche Bezahlung oder bezahlte Freizeit.
Urlaub/ Feiertage
Der Urlaubsanspruch beginnt mit dem ersten Tag der Beschäftigung.
Ihr Jahresurlaubsanspruch beträgt mindestens 4 Arbeitswochen bezahlten Urlaub pro Urlaubsjahr. Der Jahresurlaub ergibt sich jedoch aus der vom Arbeitnehmer
gearbeiteten Zeit.
Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Jahresurlaub für
jeweils drei Monate, in denen sie gearbeitet haben. Arbeitnehmer, die 1365
Stunden in einem Urlaubsjahr arbeiten, haben ihren vollen Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub zu dem Zeitpunkt erworben, es sei denn es handelt sich um ein Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechselt.
Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Jahresurlaub in Höhe von 8% aller von Ihnen gearbeiteten Stunden, höchstens jedoch 4 Arbeitswochen in dem Urlaubsjahr. Arbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf neun Feiertage im Jahr, wobei der Arbeitgeber aus folgenden Optionen wählen kann:
einen bezahlten freien Tag an dem betreffenden Tag, oder
einen bezahlten freien Tag innerhalb eines Monats, oder
einen zusätzlichen bezahlten Urlaubstag, oder
Bezahlung für einen zusätzlichen Tag.
Die irischen Feiertage sind:
1. Januar (Neujahrstag)
St. Patrick's Tag (17. März)
Ostermontag
1. Montag im Mai
1. Montag im Juni
1. Montag im August
Letzter Montag im Oktober
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Gültige und bereits abgelaufene Tarifverträge können Sie hier herunterladen.
Der Anspruch auf einen Feiertag besteht für einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer erst dann, wenn er mindestens 40 Stunden in den 5 Wochen
unmittelbar vor dem Feiertag gearbeitet hat.
Entlassung
Die Rechte und Verfahren einer Entlassung regelt das "Gesetz über unrecht- mäßige Entlassung" (Unfair dismissals acts, 1977 to 2001). Um eine Klage wegen unrechtmäßiger Entlassung im Rahmen dieses Gesetzen einreichen zu können, muss der Arbeitnehmer generell mindestens 12 Monate kontinuierlich bei dem Arbeitgeber gearbeitet haben. Für Leiharbeiter gilt als Arbeitgeber im Kontext der unrechtmäßigen Entlassung das nutznießende Unternehmen - nicht die Vermittlungsagentur.
Mindestkündigungsfrist
Eine Mindestkündigungsfrist muss laut dem "Gesetz über die Mindestkündigungsfrist" (Minimum notice act, 1973 to 2001) eingehalten werden, sobald der Arbeitnehmer mindestens 13 Wochen für den Arbeitgeber gearbeitet hat. Die Frist reicht von einer bis zu acht Wochen, je nach Beschäftigungsdauer. Der Arbeitnehmer hat folgende Mindestkündigungsfristansprüche:
min. 13 Wochen, aber weniger als 2 Jahre Beschäftigungszeit = 1 Woche Kündigungsfrist
zwei Jahre, aber weniger als fünf Jahre = 2 Wochen Kündigungsfrist
fünf Jahre, aber weniger als zehn Jahre = 4 Wochen Kündigungsfrist
zehn Jahre, aber weniger als 15 Jahre = 6 Wochen
mehr als fünfzehn Jahre = 8 Wochen Kündigungsfrist
Eine einwöchige Kündigungsfrist hat ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nach einer mindestens 13 wöchigen Anstellung. Dies trifft nicht zu, wenn im Arbeits- vertrag eine andere Regelung festgehalten wurde. Die irische Gewerkschaft kann kostenlos im Fall einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kontaktiert werden:
Irish Congress of Trade Unions
31/32 Parnell Square
Dublin 1
Irland
Tel.: +353 1 8897777
Fax: +353 1 8872012
www.ictu.ie Arbeitsrecht und Gesetze
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